Klare Vereinbarungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

mooving X · Thomas Kremser · Stand: 15. September 2026

Diese Bedingungen gelten für individuell vereinbarte Kuriertransporte von mooving X, Inhaber Thomas Kremser, Bahnhofstraße 4, 83128 Halfing, Deutschland. Kontakt: info@mooving-x.de, Telefon 01577 878 9674.

1. Geltung und Vertragsschluss

Diese AGB gelten gegenüber privaten und gewerblichen Auftraggebern, wenn wir vor Vertragsabschluss auf sie hinweisen und Gelegenheit geben, sie zu lesen und zu speichern. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Bereits bestehende, gesonderte Tourvereinbarungen werden durch diese AGB nicht geändert.

Die Angaben auf der Webseite, Richtpreise und das Absenden einer Anfrage sind noch keine verbindliche Buchung. Wir prüfen Sendung, Strecke, Termin und Fahrer. Ein Auftrag wird durch unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform, beispielsweise per E-Mail, verbindlich; diese erfolgt erst nach Fahrerzusage und Einigung über Leistung und Preis. Eine Eingangsbestätigung ist keine Auftragsbestätigung.

Der bestätigte Auftrag enthält insbesondere Abhol- und Zustellort, Sendungsangaben, vereinbarte Termine, Gesamtpreis, Zahlungsbedingungen sowie ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Sie erhalten die Vereinbarungen in Textform.

2. Unsere Leistungen

Wir holen kleine Sendungen persönlich ab und bringen sie direkt zum benannten Empfänger. Dazu gehören beispielsweise Dokumente, kleine Ersatzteile und andere geeignete Kleinsendungen. Ein Transport umfasst insgesamt höchstens 10 kg. Die maximalen Außenmaße betragen 70 × 45 × 45 cm; die Höhe darf 45 cm nicht überschreiten. Ein Trolley dient nur als Größenbeispiel. Maßgeblich sind die tatsächlichen Außenmaße, die sichere Beladbarkeit des Fahrzeugs und die Tragbarkeit durch eine Person.

Reguläre Transportanfragen betreffen Abholung und Zustellung im Umkreis von bis zu 250 km Luftlinie um Halfing beziehungsweise Bad Endorf. Weitere Strecken und besondere Termine sind nach Vereinbarung möglich. Eine verbindliche späteste Zustellzeit, insbesondere für Submissionen, gilt nur bei ausdrücklicher Bestätigung und gegen den vereinbarten Aufpreis. Eine geschätzte Ankunftszeit stellt keine zusätzlich vereinbarte Fixfrist dar; die gesetzlichen Pflichten zur rechtzeitigen Beförderung bleiben bestehen.

Inkognito-Transporte für Edelmetalle, Uhren, Schmuck und andere Wertgegenstände werden ausschließlich individuell angefragt und geplant. Vor Annahme müssen der Warenwert, die erforderliche Versicherungsdeckung sowie Übergabe und Vorgehen bei Störungen ausdrücklich geklärt sein. Die Bezeichnung „Inkognito“ bedeutet diskrete Beförderung und ist keine Garantie absoluter Anonymität.

3. Ausgeschlossene Sendungen und Verpackung

Ausgeschlossen sind lebende Tiere, kühlpflichtige oder verderbliche Waren, Gefahrstoffe beziehungsweise Gefahrgut sowie Güter, deren Besitz oder Beförderung rechtswidrig ist. Personen werden nicht befördert. Wertgegenstände dürfen nicht als Standardsendung angemeldet werden.

Der Auftraggeber gibt Inhalt, Anzahl, Maße, Gesamtgewicht, Warenwert und besondere Handhabung vollständig und richtig an. Insbesondere ist vorher mitzuteilen, wenn eine Sendung nicht gekippt werden darf. Bei Submissionen sind die genaue Annahmestelle, Annahmezeiten und die Zulässigkeit der persönlichen Abgabe anzugeben.

Der Versender übergibt die Sendung transportfertig und ausreichend geschützt verpackt. Wir dürfen die Übernahme bei erkennbar ungeeigneter Verpackung oder abweichenden Sendungsangaben ablehnen, bis eine sichere Beförderung geklärt ist. Bei dadurch entstehenden Kosten gelten die gesetzlichen Regeln; ein von uns verursachtes Problem wird dem Auftraggeber nicht als Zusatzleistung berechnet.

4. Preise, Zusatzleistungen und Wartezeit

Maßgeblich ist der vor Vertragsabschluss vereinbarte Gesamtpreis. Gegenüber Verbrauchern weisen wir den zu zahlenden Gesamtbetrag einschließlich der anfallenden Umsatzsteuer aus. Die auf der Webseite zusätzlich genannten Nettopreise dienen der Orientierung für Geschäftskunden.

Für Kurzstrecken- und Nahbereichsfahrten erstellen wir ein individuelles Angebot. Die Kalkulation berücksichtigt den gesamten notwendigen Einsatz einschließlich Anfahrt, Übergaben und erforderlicher Rückfahrt. Zusätzliche Kilometer und Einsatzzeiten werden nur auf Grundlage der vorher vereinbarten Preise und Bedingungen berechnet. Zusätzliche Zeit wird minutengenau abgerechnet.

Am Zustellort sind zehn Minuten Wartezeit enthalten. Darüber hinausgehende Wartezeit wird, soweit sie dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers oder Empfängers zuzurechnen und nach den gesetzlichen Regeln zu vergüten ist, minutengenau mit dem vorher vereinbarten Zeitsatz berechnet. Eine Minute wird nicht doppelt als Einsatz- und Wartezeit berechnet. Wir informieren über ein Zustellhindernis und die entstehenden Zusatzkosten.

Vorhersehbare Maut- und Vignettenkosten sowie andere vereinbarte Zusatzkosten sind Bestandteil des Angebots. Ungeplante Zusatzleistungen werden vor ihrer kostenpflichtigen Beauftragung mit dem Verfügungsberechtigten abgestimmt, soweit nicht gesetzlich zulässige dringende Maßnahmen zur Sicherung der Sendung erforderlich sind. Ein vereinbarter Festpreis wird nicht allein wegen einer abweichenden eigenen Kalkulation nachträglich erhöht.

5. Zahlung und Übernachtungsbudget

Der Fahrtpreis und alle vorher kalkulierbaren Zusatzkosten sind vor Fahrtbeginn vollständig zu bezahlen. Der Fahrer startet erst nach unserer Zahlungsfreigabe. Die im Angebot bereitgestellten Zahlungswege sind maßgeblich. Ein Zahlungsnachweis ersetzt nicht die Bestätigung des tatsächlichen Zahlungseingangs.

Bei kurzfristigen Aufträgen teilen wir ein konkretes Zahlungsfenster mit; vorgesehen sind grundsätzlich 15 Minuten nach Bereitstellung der Zahlungsinformation. Wird nicht rechtzeitig bezahlt, stimmen wir die weitere Durchführbarkeit ab. Eine spätere Zahlung führt nicht automatisch zur Wiederherstellung eines inzwischen entfallenen Termins. Gesetzlich erforderliche Fristsetzungen bleiben unberührt.

Ist eine Übernachtung absehbar, wird vorher ein Höchstbudget vereinbart. Nur auf dieses Übernachtungsbudget werden 50 Prozent als Anzahlung fällig. Eine kostenpflichtige Unterkunft darf erst innerhalb des genehmigten Budgets oder nach einer zusätzlichen Freigabe gebucht werden. Abgerechnet werden die tatsächlichen belegten Kosten. Nicht verbrauchte Anzahlungen werden angerechnet oder erstattet; eine verbleibende Restzahlung ist binnen sieben Tagen nach Rechnungserhalt fällig.

6. Persönliche Übergabe

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der namentlich benannte Empfänger am vereinbarten Ort und Termin zur Annahme bereit ist, und stellt eine erreichbare Telefonnummer bereit. Bei Unternehmen ist die zuständige Person beziehungsweise Annahmestelle eindeutig anzugeben. Eine unbeaufsichtigte Ablage, Abstellgenehmigung oder Übergabe an beliebige Nachbarn ist nicht vorgesehen.

Bei normalen Sendungen dokumentieren wir Empfängername, Zeitpunkt und Empfangsbestätigung, zum Beispiel durch Unterschrift auf einem Zustellnachweis. Der Nachweis kann auf Papier oder, soweit für den Auftrag verfügbar und vereinbart, elektronisch erfolgen. Er schließt den Nachweis einer abweichenden tatsächlichen Übergabe oder eines Schadens nicht aus.

Bei Wertsendungen gilt ausschließlich das vorab vereinbarte Sicherheitsverfahren. Das kann eine Ausweissichtprüfung, einen vom Versender festgelegten sechsstelligen Übergabecode und eine Unterschrift vorsehen. Der Versender übermittelt einen solchen Code selbst an den berechtigten Empfänger. Ausweiskopien gehören nicht zum vorgesehenen Standardverfahren. Der Code ersetzt keine gesetzlich erforderliche besondere Identifizierung oder Form.

7. Empfänger nicht erreichbar und andere Zustellhindernisse

Ist die persönliche Zustellung nicht möglich, versuchen wir, den Empfänger und den jeweils Verfügungsberechtigten zu erreichen, und holen eine Weisung ein. Die Sendung bleibt während der Klärung grundsätzlich in unserer Obhut; es erfolgt kein pauschaler automatischer Rücktransport nach Ablauf einer festen Wartefrist.

Ein Ersatzempfänger, eine geänderte Zustelladresse, eine erneute Zustellung oder eine Rückbeförderung werden mit dem Verfügungsberechtigten abgestimmt. Der Ersatzempfänger muss eindeutig benannt und die Änderung von einer berechtigten Person autorisiert werden. Erforderliche Mehrleistungen werden vorab angeboten und bezahlt beziehungsweise von einem bereits genehmigten Budget gedeckt. Eine zusätzliche Zustellung wird nach der dafür tatsächlich erforderlichen Strecke und Einsatzzeit neu kalkuliert. Eine gegebenenfalls wirtschaftlichere Übernachtung bedarf ebenfalls der vorherigen Abstimmung.

Wir dokumentieren Ankunft, Kontaktversuche, Wartezeit und Weisungen. Ohne erreichbaren Ansprechpartner warten wir grundsätzlich weiter, soweit dies sicher und rechtlich zulässig möglich ist. Zwingende Schutz- und Ruhepflichten sowie die gesetzlichen Befugnisse und Pflichten bei Beförderungs- und Ablieferungshindernissen, insbesondere § 419 HGB oder die anwendbaren CMR-Regeln, bleiben unberührt. Erforderliche Maßnahmen werden im Interesse des Verfügungsberechtigten getroffen.

8. Geplante spätere Zustellung

Eine vorab vereinbarte spätere Zustellung mit Zwischenaufbewahrung ist für geeignete normale Sendungen bis zu drei Nächten möglich, sofern wir sie ausdrücklich bestätigen. Abholung und spätere Zustellung werden als getrennte Einsätze kalkuliert. Der Preis der Zwischenaufbewahrung wird je Sendung und Nacht im Angebot vereinbart. Abholung heute und Zustellung morgen zählt als eine Nacht. Die vorgesehenen Kosten werden vorab im Angebot ausgewiesen.

Der Aufbewahrungsort wird aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich genannt. Diese Regelung ist keine allgemeine Aufbewahrungszusage bei gescheiterter Zustellung und gilt nicht ohne gesonderte Vereinbarung für Wertsendungen.

9. Änderungen und Stornierung

Änderungswünsche können Sie per E-Mail oder telefonisch mitteilen. Wir prüfen Termin, Durchführbarkeit und neuen Preis. Mehrkosten müssen vor Ausführung der Änderung bestätigt und bezahlt werden. Nach Übernahme der Sendung gelten zusätzlich die gesetzlichen Verfügungsrechte, insbesondere § 418 HGB beziehungsweise die anwendbaren CMR-Regeln. Für Wertsendungen ist der individuelle Transport- und Notfallplan maßgeblich.

Sie können einen Auftrag jederzeit kündigen. Geht die Stornierung mindestens 24 Stunden vor dem bestätigten Abholtermin bei uns ein und wurde die Sendung noch nicht übernommen, ist sie kostenfrei. Bei späterer Stornierung vor Übernahme verlangen wir grundsätzlich ein Drittel der vereinbarten Fracht als Ausfallentschädigung entsprechend § 415 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 HGB. Eine zusätzliche Bearbeitungs- oder Erstattungsgebühr berechnen wir nicht. Ihnen bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist; in diesem Fall entfällt oder verringert sich die Entschädigung entsprechend.

Liegt der Kündigungsgrund in unserem Risikobereich, fällt diese Ausfallentschädigung nicht an. Nach Übernahme der Sendung werden Rückgabe und erforderliche Maßnahmen nach den gesetzlichen Regeln abgestimmt. Ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht sowie andere zwingende Rechte werden durch die Stornoregelung nicht eingeschränkt.

Bereits gezahlte Beträge werden mit berechtigten Forderungen verrechnet. Ein verbleibender Erstattungsbetrag wird zurückgezahlt. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch kann stattdessen ein Guthaben für spätere Aufträge vereinbart werden. Für eine Bankerstattung geben Sie Ihre Kontoverbindung an und bestätigen den Auszahlungsauftrag. Gesetzliche Erstattungsfristen und zwingende Vorgaben des jeweiligen Zahlungsdienstes bleiben gewahrt.

10. Gesetzliches Widerrufsrecht bei Termintransporten

Bei Verträgen mit Verbrauchern über die Beförderung von Waren, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart ist, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die freiwillige kostenfreie Stornierung bis 24 Stunden vor Abholung nach Ziffer 9 bleibt davon unberührt. Sollte bei einer anderen Vertragsgestaltung ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen, erhalten Sie die dafür erforderlichen Informationen vor Vertragsschluss gesondert.

11. Haftung und Versicherung

Für unsere Haftung gelten die gesetzlichen Vorschriften, bei innerdeutschen Frachtverträgen insbesondere §§ 425 ff. HGB und bei internationalen Straßentransporten, soweit anwendbar, die CMR. Gesetzliche Haftungshöchstbeträge können sich nach dem Sendungsgewicht oder der Fracht richten und entsprechen nicht automatisch dem Warenwert. Diese AGB vereinbaren keine zusätzliche pauschale Absenkung der gesetzlichen Haftung.

Eine darüber hinausgehende Warenwertversicherung, eine besondere Wertdeklaration oder ein besonderes Lieferinteresse bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung vor Übernahme. Eine pauschale Versicherung bis drei Millionen Euro oder eine unbegrenzte Wertdeckung wird nicht zugesagt. Gesetzlich zwingende Haftung, insbesondere bei Vorsatz oder qualifiziertem Verschulden und bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bleibt unberührt.

Bitte melden Sie erkennbare Schäden möglichst bei Übergabe und andere Schäden unverzüglich nach Feststellung. Es gelten die gesetzlichen Anzeige- und Verjährungsregeln; eine unterlassene Sofortmeldung führt nach diesen AGB nicht automatisch zum Verlust aller Ansprüche.

12. Einsatz anderer Unternehmen

Für normale Sendungen dürfen wir geeignete Erfüllungsunternehmen einsetzen. Ihr Vertragspartner bleibt mooving X; unsere gesetzlichen Verantwortlichkeiten bleiben bestehen. Mehrkosten für einen durch uns veranlassten Ersatzunternehmer tragen wir, sofern keine von Ihnen zusätzlich gewünschte Leistung vereinbart wird. Für Wertsendungen gilt ausschließlich die vorab abgestimmte Besetzung und Sicherheitsplanung.

13. Datenschutz, Streitbeilegung und Schlussbestimmungen

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender internationaler Vorschriften und des zwingenden Verbraucherschutzes, der ohne diese Rechtswahl anwendbar wäre. Die gesetzlichen Gerichtsstände bleiben bestehen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; die übrigen Bestimmungen bleiben nach Maßgabe des Gesetzes bestehen.

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